ISSN: 2332-0761
Girmay Teklu
Der Begriff „Nahrung als Recht“ ist eine relativ neue Entwicklung, hat aber in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Er hat erhebliche Auswirkungen und ist Bestandteil des internationalen Menschenrechts, des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. In Bezug auf das Recht auf Nahrung sieht das internationale Menschenrechtsrecht insbesondere die Befreiung von Hunger vor. Es macht den Staat zum primären Pflichtträger des Rechts und den Einzelnen zum Empfänger. Eine Verletzung des Rechts auf Nahrung liegt vor, wenn ein Staat nicht das Mindestmaß an Freiheit von Hunger gewährleistet. Viele Staaten haben bereits alle relevanten Menschenrechtskonventionen in Bezug auf Nahrung und die Vorbeugung von Hunger ratifiziert; dennoch gibt es im Rechtssystem vieler Länder (in den Proklamationen und Staatsverfassungen) eine Grauzone, die die Einklagbarkeit des Rechts auf Nahrung in der Praxis behindert.