Publikationsethik

Longdom Publishing S.L. verpflichtet sich, in allen Phasen des Veröffentlichungsprozesses die Standards ethischen Verhaltens einzuhalten und aufrechtzuerhalten. Es orientiert sich eng an den Industriestandards für Best Practices, einschließlich des Committee on Publication Ethics (COPE), des International Committee of Medical Journal Editors (ICJME) und des World Association of Medical Editors (WAME). Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Erwartungen von Redakteuren, Gutachtern und Autoren.

1. Ethische Erwartungen

Verantwortlichkeiten der Redaktion

– Ausgewogenes, objektives und faires Handeln bei der Erfüllung ihrer erwarteten Aufgaben, ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der religiösen oder politischen Überzeugungen, der ethnischen oder geografischen Herkunft der Autoren.
– Einreichungen für gesponserte Beilagen oder Sonderausgaben auf die gleiche Weise wie andere Einreichungen zu behandeln, so dass Artikel ausschließlich aufgrund ihres wissenschaftlichen Werts und ohne kommerziellen Einfluss berücksichtigt und angenommen werden.
– Im Falle von Beschwerden ethischer oder konflikthafter Natur angemessene Verfahren einzuführen und zu befolgen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren der Gesellschaft. Um den Autoren eine angemessene Gelegenheit zu geben, auf etwaige Beschwerden zu reagieren. Alle Beschwerden sollten untersucht werden, unabhängig davon, wann die Originalveröffentlichung genehmigt wurde. Die mit solchen Beschwerden verbundenen Unterlagen sollten aufbewahrt werden.

Verantwortlichkeiten der Gutachter

– Zum Entscheidungsprozess beizutragen und zur Verbesserung der Qualität der veröffentlichten Arbeit beizutragen, indem das Manuskript objektiv und zeitnah überprüft wird.
– Zur Wahrung der Vertraulichkeit aller vom Herausgeber oder Autor bereitgestellten Informationen. Das Manuskript nicht aufzubewahren oder zu kopieren.
– Um den Herausgeber auf alle veröffentlichten oder eingereichten Inhalte aufmerksam zu machen, die im Wesentlichen den überprüften Inhalten ähneln.
– Sich potenzieller Interessenkonflikte bewusst zu sein (finanzielle, institutionelle, kollaborative oder sonstige Beziehungen zwischen Gutachter und Autor) und den Herausgeber darauf aufmerksam zu machen und gegebenenfalls seine Dienste für dieses Manuskript zurückzuziehen.

Verantwortlichkeiten der Autoren

– Um genaue Aufzeichnungen der mit ihrem eingereichten Manuskript verbundenen Daten zu führen und diese Daten auf begründete Anfrage bereitzustellen oder Zugang zu ihnen zu gewähren. Gegebenenfalls und soweit dies vom Arbeitgeber, der Fördereinrichtung und anderen, die ein Interesse haben könnten, gestattet ist, die Hinterlegung von Daten an einem geeigneten Aufbewahrungsort oder Speicherort zur gemeinsamen Nutzung und weiteren Nutzung durch andere.
– Zur Bestätigung/Bestätigung, dass das eingereichte Manuskript nicht zur Veröffentlichung an anderer Stelle in Betracht gezogen oder angenommen wird. Wenn sich Teile des Inhalts mit veröffentlichten oder eingereichten Inhalten überschneiden, sind diese Quellen anzugeben und anzugeben. Darüber hinaus stellen wir dem Herausgeber eine Kopie jedes eingereichten Manuskripts zur Verfügung, das sich überschneidende oder eng verwandte Inhalte enthalten könnte.
– Um zu bestätigen, dass alle Arbeiten im eingereichten Manuskript Originale sind, und um aus anderen Quellen reproduzierte Inhalte anzuerkennen und zu zitieren. Um die Erlaubnis einzuholen, Inhalte aus anderen Quellen zu reproduzieren.
Autoren sollten sicherstellen, dass alle Studien mit menschlichen oder tierischen Probanden den nationalen, lokalen und institutionellen Gesetzen und Anforderungen entsprechen (z. B. WMA-Erklärung von Helsinki, NIH-Richtlinie zur Verwendung von Labortieren, EU-Richtlinie zur Verwendung von Tieren) und bestätigen, dass eine Genehmigung eingeholt wurde und gegebenenfalls eingeholt werden. Autoren sollten die ausdrückliche Erlaubnis menschlicher Subjekte einholen und deren Privatsphäre respektieren.
– Offenlegung möglicher Interessenkonflikte (z. B. wenn der Autor ein konkurrierendes Interesse (tatsächlich oder scheinbar) hat, das zu irgendeinem Zeitpunkt des Veröffentlichungsprozesses einen unzulässigen Einfluss auf seine Pflichten ausüben könnte).
– Um den Zeitschriftenherausgeber oder -verleger umgehend zu benachrichtigen, wenn ein erheblicher Fehler in seiner Veröffentlichung festgestellt wird. Mit dem Herausgeber und Verleger zusammenzuarbeiten, um ein Erratum, einen Nachtrag oder eine Berichtigungsmitteilung zu veröffentlichen oder das Papier zurückzuziehen, wenn dies als notwendig erachtet wird.

2. Verfahren zum Umgang mit unethischem Verhalten

– Identifizierung von unethischem Verhalten
– Fehlverhalten und unethisches Verhalten können jederzeit und von jedermann erkannt und dem Herausgeber und Verleger zur Kenntnis gebracht werden.
– Fehlverhalten und unethisches Verhalten können unter anderem die oben genannten Beispiele umfassen.
– Wer den Herausgeber oder Herausgeber über ein solches Verhalten informiert, sollte ausreichende Informationen und Beweise liefern, damit eine Untersuchung eingeleitet werden kann. Alle Vorwürfe sollten ernst genommen und gleich behandelt werden, bis eine erfolgreiche Entscheidung oder Schlussfolgerung vorliegt.

Untersuchung

– Eine erste Entscheidung sollte vom Herausgeber getroffen werden, der gegebenenfalls den Herausgeber konsultieren oder um Rat bitten sollte.
– Es sollten Beweise gesammelt werden, wobei die Verbreitung von Anschuldigungen über diejenigen hinaus, die davon wissen müssen, vermieden werden sollte.

Kleinere Verstöße

Geringfügiges Fehlverhalten kann möglicherweise behandelt werden, ohne dass eine umfassendere Konsultation erforderlich ist. In jedem Fall sollte dem Autor Gelegenheit gegeben werden, zu etwaigen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Schwerwiegende Verstöße

– Bei schwerem Fehlverhalten kann eine Benachrichtigung des Arbeitgebers des Beschuldigten erforderlich sein. Der Herausgeber sollte in Absprache mit dem Herausgeber bzw. der Gesellschaft die Entscheidung treffen, ob er die Arbeitgeber einbezieht oder nicht, indem er entweder die verfügbaren Beweise selbst prüft oder eine weitere Konsultation mit einer begrenzten Anzahl von Experten durchführt.
– Ergebnisse (in aufsteigender Reihenfolge der Schwere; können separat oder in Verbindung angewendet werden)
Informieren oder Aufklärung des Autors oder Rezensenten, wenn es den Anschein hat, dass ein Missverständnis oder eine falsche Anwendung akzeptabler Standards vorliegt.
– Ein stärker formulierter Brief an den Autor oder Rezensenten, der das Fehlverhalten thematisiert und als Warnung für zukünftiges Verhalten dient.
– Veröffentlichung einer formellen Mitteilung, in der das Fehlverhalten detailliert beschrieben wird.
– Veröffentlichung eines Leitartikels, in dem das Fehlverhalten detailliert beschrieben wird.
– Ein formelles Schreiben an den Leiter der Abteilung oder Förderagentur des Autors oder Gutachters.
– Formeller Widerruf oder Rückzug einer Veröffentlichung aus der Zeitschrift, verbunden mit der Benachrichtigung des Leiters der Autor- oder Gutachterabteilung, der Abstracting & Indexing Services und der Leserschaft der Veröffentlichung.
– Verhängung eines formellen Embargos für Beiträge einer Einzelperson für einen bestimmten Zeitraum.
– Meldung des Falls und des Ergebnisses an eine Berufsorganisation oder eine höhere Behörde zur weiteren Untersuchung und Maßnahmen. mp3download.link YouTube Mp3 Download MP3 Download MP3 MetroLagu.com

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