Konkurrierende Interessen
Longdom Publishing verlangt von den Autoren, dass sie alle konkurrierenden Interessen in Bezug auf ihre Arbeit offenlegen. Alle eingereichten Manuskripte müssen am Ende des Manuskripts einen Abschnitt „Konkurrierende Interessen“ enthalten, in dem alle konkurrierenden Interessen (finanzielle und nichtfinanzielle) aufgeführt sind. Wenn Autoren keine konkurrierenden Interessen haben, sollte die Erklärung lauten: „Die Autoren haben erklärt, dass keine konkurrierenden Interessen bestehen.“ Redakteure können weitere Informationen zu konkurrierenden Interessen anfordern. Herausgeber und Gutachter sind außerdem verpflichtet, etwaige konkurrierende Interessen anzugeben und werden vom Peer-Review-Verfahren ausgeschlossen, wenn ein konkurrierendes Interesse besteht.
Konkurrierende Interessen können finanzieller oder nichtfinanzieller Natur sein. Ein konkurrierendes Interesse liegt vor, wenn die Interpretation von Daten oder die Präsentation von Informationen durch die Autoren durch ihre persönliche oder finanzielle Beziehung zu anderen Personen oder Organisationen beeinflusst werden kann. Autoren sollten alle konkurrierenden finanziellen Interessen offenlegen, aber auch alle nicht-finanziellen konkurrierenden Interessen, die sie in Verlegenheit bringen könnten, wenn sie nach der Veröffentlichung des Artikels öffentlich würden.
Finanzielle konkurrierende Interessen umfassen (ohne darauf beschränkt zu sein):
– Erhalt von Rückerstattungen, Gebühren, Fördermitteln oder Gehältern von einer Organisation, die in irgendeiner Weise jetzt oder in der Zukunft durch die Veröffentlichung des Artikels finanziell gewinnen oder verlieren könnte.
– Halten von Aktien oder Aktien einer Organisation, die in irgendeiner Weise jetzt oder in der Zukunft durch die Veröffentlichung des Artikels einen finanziellen Gewinn oder Verlust erleiden könnte.
– Besitz oder Anmeldung von Patenten in Bezug auf den Inhalt des Manuskripts.
– Erhalt von Rückerstattungen, Gebühren, Fördermitteln oder Gehältern von einer Organisation, die Patente in Bezug auf den Inhalt des Manuskripts besitzt oder angemeldet hat.
– Nichtfinanzielle konkurrierende Interessen
– Nicht-finanzielle konkurrierende Interessen umfassen (ohne darauf beschränkt zu sein) politische, persönliche, religiöse, ideologische, akademische und intellektuelle konkurrierende Interessen. Wenn Sie nach dem Lesen dieser Richtlinien nicht sicher sind, ob Sie ein konkurrierendes Interesse haben, wenden Sie sich bitte an den Herausgeber.
Autoren von Pharmaunternehmen oder anderen kommerziellen Organisationen, die klinische Studien sponsern, sollten diese bei der Einreichung als konkurrierende Interessen angeben. Sie sollten sich auch an die Richtlinien zur guten Publikationspraxis für Pharmaunternehmen halten, die sicherstellen sollen, dass Veröffentlichungen auf verantwortungsvolle und ethische Weise erstellt werden. Die Richtlinien gelten auch für alle Unternehmen oder Einzelpersonen, die an von der Industrie gesponserten Veröffentlichungen arbeiten, wie z. B. freiberufliche Autoren, Auftragsforschungsinstitute und Kommunikationsunternehmen. Longdom Publishing veröffentlicht keine Werbeinhalte.
Menschen- und Tierrechte
Sämtliche Forschungsarbeiten müssen innerhalb eines angemessenen ethischen Rahmens durchgeführt worden sein. Wenn der Verdacht besteht, dass die Arbeit nicht innerhalb eines angemessenen ethischen Rahmens erfolgt ist, befolgen die Herausgeber die Richtlinie zu Fehlverhalten und können das Manuskript ablehnen und/oder sich an die Institution oder den Ethikausschuss des/der Autor(s) wenden. In seltenen Fällen, wenn der Herausgeber ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Ethik einer Studie hat, kann das Manuskript aus ethischen Gründen abgelehnt werden, selbst wenn die Genehmigung einer Ethikkommission eingeholt wurde.
Forschung mit menschlichen Probanden, menschlichem Material oder menschlichen Daten muss in Übereinstimmung mit der Deklaration von Helsinki durchgeführt und von einer zuständigen Ethikkommission genehmigt worden sein. Eine diesbezügliche Erklärung, einschließlich des Namens der Ethikkommission und gegebenenfalls der Referenznummer, muss in allen Manuskripten enthalten sein, in denen über eine solche Forschung berichtet wird. Wenn für eine Studie eine Befreiung von der Ethikgenehmigungspflicht gewährt wurde, sollte dies ebenfalls im Manuskript aufgeführt werden (einschließlich des Namens der Ethikkommission, die die Befreiung gewährt hat). Weitere Informationen und Dokumentation zur Unterstützung sollten den Herausgebern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Manuskripte können abgelehnt werden, wenn der Herausgeber der Ansicht ist, dass die Forschung nicht innerhalb eines angemessenen ethischen Rahmens durchgeführt wurde. In seltenen Fällen,
Wenn eine Studie vor Beginn nicht einer Ethikkommission vorgelegt wurde, kann eine nachträgliche Ethikgenehmigung in der Regel nicht eingeholt werden und es ist möglicherweise nicht möglich, das Manuskript für eine Begutachtung durch Fachkollegen in Betracht zu ziehen. Wie in solchen Fällen vorzugehen ist, liegt im Ermessen des Herausgebers.
Autoren, die über die Verwendung eines neuen Verfahrens oder Werkzeugs in einem klinischen Umfeld berichten, beispielsweise als technischer Fortschritt oder Fallbericht, müssen im Manuskript eine klare Begründung dafür liefern, warum das neue Verfahren oder Werkzeug als geeigneter erachtet wurde als die übliche klinische Praxis dem klinischen Bedarf des Patienten. Eine solche Begründung ist nicht erforderlich, wenn das neue Verfahren bereits an der Einrichtung des Autors für die klinische Anwendung zugelassen ist. Von den Autoren wird erwartet, dass sie für jede experimentelle Verwendung eines neuartigen Verfahrens oder Werkzeugs, bei der vor der Behandlung kein klarer klinischer Vorteil aufgrund des klinischen Bedarfs erkennbar war, die Genehmigung der Ethikkommission und die Einwilligung des Patienten nach Aufklärung eingeholt haben.
Einverständniserklärung
Für alle Forschungsarbeiten, an denen menschliche Probanden beteiligt sind, sollte die Einwilligung der Teilnehmer (oder ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten im Falle von Kindern unter 16 Jahren) nach Aufklärung zur Teilnahme an der Studie eingeholt werden und eine entsprechende Erklärung im Manuskript enthalten sein.
Für alle Manuskripte, die Angaben, Bilder oder Videos zu einzelnen Teilnehmern enthalten, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Teilnehmer (bzw. deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Kindern unter 16 Jahren) und eine diesbezügliche Erklärung einzuholen Der Effekt sollte im Manuskript erscheinen. Ist der Teilnehmer verstorben, muss für die Veröffentlichung die Zustimmung der nächsten Angehörigen des Teilnehmers eingeholt werden. Diese Dokumentation ist der Redaktion auf Anfrage zur Verfügung zu stellen und wird vertraulich behandelt. In Fällen, in denen die Bilder völlig nicht identifizierbar sind und im Manuskript keine Angaben zu den Personen gemacht werden, ist möglicherweise keine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder erforderlich. Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich ist, liegt beim Herausgeber.
Experimentelle Forschung an Wirbeltieren oder anderen regulierten Wirbellosen muss institutionellen, nationalen oder internationalen Richtlinien entsprechen und sollte, sofern verfügbar, von einer zuständigen Ethikkommission genehmigt worden sein. Die Basler Erklärung legt grundlegende Prinzipien fest, die bei der Durchführung von Tierversuchen einzuhalten sind, und der International Council for Laboratory Animal Science (ICLAS) hat ebenfalls ethische Richtlinien veröffentlicht.
Eine Erklärung über die Einhaltung relevanter Richtlinien (z. B. des überarbeiteten Animals (Scientific Procedures) Act 1986 im Vereinigten Königreich und der Richtlinie 2010/63/EU in Europa) und/oder der ethischen Genehmigung (einschließlich des Namens des Ethikausschusses und gegebenenfalls der Referenznummer). ) müssen im Manuskript enthalten sein. Wenn für eine Studie eine Ausnahme von der Ethikgenehmigungspflicht gewährt wurde, sollte dies ebenfalls im Manuskript aufgeführt werden (einschließlich des Namens der Ethikkommission, die die Ausnahme gewährt hat, und der Gründe für die Ausnahme). Der Herausgeber berücksichtigt Tierschutzaspekte und behält sich das Recht vor, ein Manuskript abzulehnen, insbesondere wenn die Forschung Protokolle beinhaltet, die nicht mit allgemein anerkannten Normen der Tierforschung vereinbar sind. In seltenen Fällen können sich Redakteure für weitere Informationen an die Ethikkommission wenden.
Bei experimentellen Studien mit Tieren im Besitz des Kunden müssen die Autoren außerdem die Einverständniserklärung des Kunden oder Eigentümers sowie die Einhaltung eines hohen Standards (Best Practice) der tierärztlichen Versorgung dokumentieren.
Feldstudien und andere nichtexperimentelle Forschungen an Tieren müssen institutionellen, nationalen oder internationalen Richtlinien entsprechen und sollten, sofern verfügbar, von einer zuständigen Ethikkommission genehmigt worden sein. Dem Manuskript muss eine Erklärung über die Einhaltung relevanter Richtlinien und/oder entsprechender Genehmigungen oder Lizenzen beigefügt werden. Wir empfehlen den Autoren, das Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie die Grundsatzerklärung der IUCN zur Forschung zu Arten, die vom Aussterben bedroht sind, einzuhalten.
Den Autoren wird dringend empfohlen, sich bei der Berichterstattung über Tierversuche an die Richtlinien „Animal Research: Reporting In Vivo Experiments“ (ARRIVE) zu halten, die vom National Center for the Replacement, Refinement and Reduction of Animals in Research (NC3Rs) entwickelt wurden.
Bei Studien, die über Nutztierversuche mit Ergebnissen in den Bereichen Produktion, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichten, werden die Autoren aufgefordert, sich an die Reporting Guidelines for Randomized Controlled Trials in Livestock and Food Safety (REFLECT) zu halten.