Fortschritte in der pädiatrischen Forschung

Fortschritte in der pädiatrischen Forschung
Offener Zugang

ISSN: 2385-4529

Abstrakt

Konsum künstlicher Lebensmittelfarbstoffe durch Schulkinder in den Niederlanden

Joana Kist-van Holthe, Teatske M. Altenburg, Siham Bolakhrif, Louisa el Hamdi, Ming W. Man, Jing Tu, Mai J. Chinapaw

Hintergrund: Es ist umstritten, ob Lebensmittelfarbstoffe bei Kindern Symptome einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) verursachen können. Ziel unserer Studie war es, herauszufinden, welche künstlichen Lebensmittelfarbstoffe Kinder in Amsterdam (Niederlande) konsumieren und in welchen Mengen. Methoden: Verschiedene in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften in Amsterdam erhältliche Produkte wurden auf das Vorhandensein künstlicher Lebensmittelfarbstoffe untersucht (2012–2013). Anschließend wurde die tägliche Aufnahme künstlicher Lebensmittelfarbstoffe in einer Gelegenheitsstichprobe von Kindern (n=121, Durchschnittsalter 7,0, Bereich 5–12 Jahre, 50 % Jungen) anhand eines dreitägigen prospektiven Ernährungstagebuchs (zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende) ermittelt und mit der akzeptablen täglichen Aufnahme (ADI) verglichen. Ergebnisse: 73 von 550 (13 %) Produkten aus Supermärkten, Lebensmittelgeschäften sowie türkischen und marokkanischen Geschäften enthielten künstliche Lebensmittelfarbstoffe, vorwiegend in Süßigkeiten (33 %) und (kohlensäurehaltigen) Getränken (31 %). Brillantblau (E133), Patentblau (E131) und Indigotin (E132) wurden am häufigsten gefunden. Von den 121 befragten Kindern konsumierten 18 (15 %) künstliche Lebensmittelfarbstoffe, obwohl nur Brillantblau (E133), Patentblau (E131), Indigotin (E132) und Grün S (E142) gefunden wurden. Die durchschnittliche Aufnahme variierte zwischen 0,02 und 0,96 mg/kg/Tag und liegt damit unter dem ADI (5–15 mg/kg/Tag). Keines der Kinder konsumierte gelbe, orange oder rote künstliche Lebensmittelfarbstoffe. Schlussfolgerungen: Die Aufnahme künstlicher Lebensmittelfarbstoffe bei Kindern in Amsterdam liegt weit unter der zulässigen Tagesdosis (ADI) und beschränkt sich auf Brillantblau (E133), Patentblau (E131), Indigotin (E132) und Grün S (E142).

Haftungsausschluss: Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Tools der künstlichen Intelligenz übersetzt und wurde noch nicht überprüft oder verifiziert.
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