Zeitschrift für Hotel- und Unternehmensmanagement

Zeitschrift für Hotel- und Unternehmensmanagement
Offener Zugang

ISSN: 2169-0286

Abstrakt

Verbrechen gegen die Informationssicherheit: Internationale rechtliche Aspekte der Bekämpfung und Erfahrungen einiger Staaten

Marina Alexandrowna Efremowa

Dieser Artikel befasst sich mit dem Studium des ausländischen Strafrechts, das die Haftung für Verstöße gegen die Informationssicherheit vorsieht. Die Relevanz dieses Problems wird durch die zunehmende IT-Entwicklung und Globalisierung vorangetrieben, unter denen sowohl die Informationssicherheit eines einzelnen Staates als auch die internationale Informationssicherheit nicht durch die Bemühungen eines einzelnen Staates erreicht werden können. Die Bemühungen müssen konsolidiert und ein einheitlicher Ansatz zur Lösung dieser Frage ausgearbeitet werden. Der Autor betont, dass es in der Russischen Föderation und in den meisten anderen Ländern mit Ausnahme der Republik Polen keinen systematischen Ansatz zum strafrechtlichen Schutz der Informationssicherheit gibt. In den meisten ausländischen Strafgesetzbüchern JIBC April 2016, Bd. 21, Nr. S3 – 2 – (StGB) sind die Bestimmungen zum Schutz der Informationssicherheit in Sonderteilen verstreut. In den meisten anderen Ländern werden Verstöße gegen die Vertraulichkeit von Berufs- und Dienstgeheimnissen unter Strafe gestellt, während im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation solche Bestimmungen fehlen. Unterdessen spezifiziert das ausländische Strafrecht keine separaten Straftatbestände zum Schutz von Steuergeheimnissen. Der strafrechtliche Schutz von Staatsgeheimnissen wird in anderen Ländern unterschiedlich geregelt: durch detaillierte Regelungen für Verstöße gegen Staatsgeheimnisse und durch das völlige Fehlen entsprechender Bestimmungen im Strafgesetzbuch. In Bezug auf Cyberkriminalität verfolgten die GUS-Länder früher einen einheitlichen Ansatz zur Kriminalisierung der entsprechenden Elemente der Kriminalität, da die Strafgesetze der meisten dieser Länder die Bestimmungen des Musterstrafgesetzbuchs der GUS-Mitgliedsstaaten übernahmen. In der Zukunft ging dieser Ansatz jedoch aufgrund der Änderungen der Artikel, die die Haftung für Cyberkriminalität vorsehen, verloren. In anderen Ländern wird neben dem traditionellen illegalen Zugriff auf Computerinformationen auch die Haftung für Computersabotage und Computerbetrug vorgesehen. Der Autor ist der Ansicht, dass sowohl in der Russischen Föderation als auch im Ausland ein systematischer Ansatz zum strafrechtlichen Schutz erforderlich ist. Nur einheitliche, gemeinsame, konsolidierte Gesetze können der Bekämpfung von Verstößen gegen die Informationssicherheit wirksam dienen.

Haftungsausschluss: Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Tools der künstlichen Intelligenz übersetzt und wurde noch nicht überprüft oder verifiziert.
Top