ISSN: 2169-0286
Erin Oldford
Unter E-Government versteht man alles von „online steuerpflichtigen Dienstleistungen“ bis hin zum „elektronischen Austausch von Informationen und Diensten mit Bürgern, Unternehmen und anderen Regierungszweigen“. Im Allgemeinen wird E-Government als die Nutzung von IKT zur Steigerung der Produktivität staatlicher Unternehmen und zur Bereitstellung steuerpflichtiger Dienstleistungen im Internet verstanden. Später wurde das Konzept von E-Government erweitert und umfasst nun auch die Nutzung von IKT durch die Regierung zur Führung einer breiten Palette von Beziehungen mit Bürgern und Unternehmen sowie die öffentliche Nutzung von Regierungsinformationen und die Nutzung von IKT zur Förderung von Wachstum in der Verwaltung. E-Government kann daher als die Nutzung von IKT definiert werden, um Bürgern und Unternehmen steuerpflichtige Dienstleistungen effektiver und effizienter zu vermitteln. Es ist die Maschine der IKT in Regierungsaufgaben, die öffentliche Dienstleistungen mit digitalen Mitteln erreicht.