Zeitschrift für pharmazeutische Pflege und Gesundheitssysteme

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Offener Zugang

ISSN: 2376-0419

Abstrakt

Die Verfügbarkeit von Gegenmitteln in öffentlichen Krankenhäusern in Kuwait: Eine Querschnittsstudie

Samuel Koshy und Eman Abahussain

Ziel : Aus vielen Ländern wird über eine unzureichende Verfügbarkeit wichtiger Gegenmittel berichtet. Informationen zur Verfügbarkeit von Gegenmitteln in Kuwait liegen nicht vor. Ziel ist es, festzustellen, ob in den öffentlichen Krankenhäusern Kuwaits ausreichende Vorräte an Gegenmitteln vorhanden sind, ob Richtlinien für die Bevorratung und Weitergabe von Gegenmitteln vorhanden sind und ob in den Notaufnahmen Apotheker für Notfallmedizin vorhanden sind.
Methoden : Mithilfe eines Fragebogens, der an die Chefapotheker von sechs öffentlichen Krankenhäusern in Kuwait verteilt wurde, wurde eine Querschnittsstudie durchgeführt. Der Fragebogen erkundigte sich nach der Verfügbarkeit von 29 Gegenmitteln.
Ergebnisse : Alle Chefapotheker haben an der Umfrage teilgenommen. Die Gegenmittel, die in keinem der Krankenhäuser verfügbar waren, waren Botulinum-Antitoxin, Calciumgluconat-Gel, Dicobaltedetat, Fomepizol, Natriumcalciumedetat, Natriumthiosulfat, Succimer und Unithiol. Es gab erhebliche Unterschiede bei der Verfügbarkeit von Gegenmitteln, insbesondere bei Cyanidvergiftungen; sie reichten von keinem Krankenhaus für Natriumthiosulfat bis zu jeweils einem Krankenhaus für Natriumnitrit und Hydroxocobalamin. Nur zwei Krankenhäuser hatten Vorräte des polyvalenten Schlangengegengifts. Nur drei Krankenhäuser hatten Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung. Kuwait hat keine Richtlinien für die Bevorratung von Gegenmitteln. Keines der Krankenhäuser hatte Apotheker für Notfallmedizin.
Schlussfolgerung : In den sechs allgemeinen Krankenhäusern in Kuwait sind bestimmte Gegenmittel nicht ausreichend vorrätig. Um die Morbidität und Mortalität vergifteter Patienten in Kuwait zu senken, sind dringend Maßnahmen erforderlich, wie die Erstellung einer nationalen Richtlinie für die Bevorratung von Gegenmitteln, die Durchsetzung einer Gefährdungsbeurteilung gegenüber Gegenmitteln und die Einrichtung eines Giftnotrufzentrums.

Haftungsausschluss: Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Tools der künstlichen Intelligenz übersetzt und wurde noch nicht überprüft oder verifiziert.
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