ISSN: 2332-0761
Ambuj Dixit
Nun hat der Oberste Gerichtshof Indiens in jüngster Zeit ein zentrales Gesetz aufgehoben, das die Bildung einer Nationalen Kommission für Richterernennungen vorsah und das auf Grundlage des 99. Verfassungszusatzes von 2014 erlassen worden war. Dies mag wie ein weiteres alltägliches Urteil des Gerichtshofs erscheinen, doch tatsächlich handelt es sich dabei um die bislang größte Krise in der Funktionsweise des indischen Modells der Gewaltenteilung. Es mag wie jedes andere Urteil des Gerichtshofs erscheinen, das ein von der Legislative erlassenes Gesetz für ultra vires erklärt, doch tatsächlich untergräbt es die Kompetenz von Legislative und Exekutive und versetzt dem System der gegenseitigen Kontrolle, wie es von unseren Verfassungsgebern vorgesehen war, einen schweren Schlag. Hatte das Gericht damit recht? Aus welchen Gründen war das Gericht dazu gezwungen? Ist die fortwährende Einmischung des Gerichtshofs in die Politikgestaltung vertretbar? Beschränkt es die Macht anderer Staatsorgane oder übt es nur die Macht der richterlichen Überprüfung aus? Ist es juristisch korrekt und wenn nicht, was muss dann getan werden? Dies sind die Fragen, die der Autor mit diesem Artikel beantworten möchte, für den er die vorliegende Situation anhand von Lehrsätzen, Fallrecht und seinen eigenen Meinungen analysiert hat. Am Ende wird der Autor versuchen, einige praktikable Lösungen vorzuschlagen, damit ein System der gegenseitigen Kontrolle aufrechterhalten wird, ohne die Unabhängigkeit eines der Staatsorgane zu beeinträchtigen.