Rechte und Berechtigungen
Wolters Kluwer Health hat sich mit dem Rightslink-Dienst des Copyright Clearance Center zusammengetan, um eine Vielzahl von Optionen für die Wiederverwendung von Inhalten anzubieten in:
- Bücher/Lehrbücher
- Zeitschriften (Zeitschriften, Magazine, Newsletter und Zeitungen)
- Werbematerialien (Broschüren, Broschüren und Poster)
- Präsentationen und Folienkits
- CD-ROMs und DVDs
- Beiträge auf Websites und Intranets
- E-Mail-Verteilungen
- Regierungsberichte
- Kurspakete, Unterrichtsmaterialien, Schulungsmaterialien und CMEs
- Bibliotheks-Semesterapparate und E-Semesterapparate
- Verteilte Fotokopien
- Konferenzbeiträge
- Dissertationen und Abschlussarbeiten
Auf artikelspezifische Rightslink-Informationen kann direkt über Artikel auf der Website der Zeitschrift zugegriffen werden.
Bei Fragen zum Rightslink-Dienst senden Sie eine E-Mail an den Kundendienst oder rufen Sie 877-622-5543 (nur USA) oder 978-777-9929 an.
Häufig gestellte Fragen
Warum muss ich Berechtigungen anfordern?
Bevor jemand das urheberrechtlich geschützte Werk einer anderen Person legal verkaufen, veröffentlichen oder verbreiten kann, muss er die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einholen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn nur Auszüge oder Proben aus dem Werk verwendet werden.
Es liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeiters, sicherzustellen, dass Sie die Rechte anderer respektieren und deren Arbeit nur dann nutzen, wenn dies korrekt ist.
Für die Veröffentlichung bereits veröffentlichter Abbildungen oder Tabellen sowie für die Wiederverwendung einer Zusammenfassung oder eines Textteils ist eine Genehmigung erforderlich. Für die Veröffentlichung einer Adaption zuvor veröffentlichter Abbildungen oder Tabellen ist außerdem eine Genehmigung erforderlich.
- Das Ändern der Achsen oder Überschriften in einer Abbildung oder das Ändern der Überschriften in einer Tabelle (oder das Hinzufügen einer oder zwei zusätzlicher Zeilen oder das Neuordnen des Layouts unter Beibehaltung des vorhandenen Inhalts) reicht nicht aus, um die Notwendigkeit einer Weiterverwendungsgenehmigung des Urheberrechtsinhabers zu vermeiden.
Wie erfahre ich, ob bereits Zahlen/Tabellen veröffentlicht wurden?
Wenn eine Abbildungs-/Tabellenlegende in einem eingereichten Manuskript lautet: „Reproduziert von...“ oder „Angepasst von…“ oder „Geändert von…“ oder wenn sie nur eine Referenznummer aus der Referenzliste trägt, sollte die Erlaubnis zur erneuten Veröffentlichung eingeholt werden.
- Überprüfen Sie die Referenzen, um das genaue Zitat zu erhalten
- Wenden Sie sich bei Bedarf an den Autor des neuen Werks, um genauere Informationen anzufordern
- Alternativ können Sie dies feststellen, indem Sie das Originalwerk im Internet suchen
Was passiert, wenn in der Abbildung „Daten von...“ steht?
Eine Genehmigung ist möglicherweise nicht erforderlich, wenn es sich bei der Abbildung oder Tabelle um ein neues Werk handelt, das Daten aus einer früheren Veröffentlichung verwendet. Sie sollten dennoch darauf achten, dass die ursprüngliche(n) Datenquelle(n) im veröffentlichten Werk eindeutig genannt wird/werden.
Welche Informationen benötige ich, um eine Genehmigung zu beantragen?
- Das Zitat des Artikels, in dem die Abbildung/Tabelle/der Text ursprünglich veröffentlicht wurde
- Vorzugsweise die ursprüngliche Abbildungs-/Tabellennummer
- Ob eine Abbildung/Tabelle vom Original übernommen wurde
- Das Zitat des Artikels/Projekts, in dem die Abbildung/Tabelle erneut veröffentlicht wird
- Die Anzahl der zu veröffentlichenden Exemplare
- Ob dies übersetzt wird oder in der Originalsprache
Für Genehmigungen für neue Zeitschriftenveröffentlichungen (z. B. Ergänzungen oder neue Artikel zur Einreichung bei LWW- oder Adis-Zeitschriften) sollten Sie außerdem Folgendes berücksichtigen:
- Die Anzahl der zu veröffentlichenden Exemplare sollte die Leserzahl/Auflage der Zeitschrift sowie etwaige zusätzliche Exemplare umfassen.
- Die Erlaubnis sollte elektronische Rechte umfassen, damit wir online veröffentlichen können
- Die Genehmigung sollte nicht nur einmalig erfolgen, da dies Nachdrucke ausschließt
- Im Idealfall sollten nicht nur englischsprachige Rechte festgelegt werden, damit wir Übersetzungen durchführen können
Woher weiß ich, wer das Urheberrecht besitzt?
Bei den meisten STM-Verlagen wird der Zeitschrift beim Einreichen von Artikeln zur Veröffentlichung das Urheberrecht vom Autor im Rahmen des Standardannahmeverfahrens übertragen. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen der Herausgeber des Originalartikels das Urheberrecht für die Abbildung oder Tabelle besitzt, die Sie wiederverwenden möchten. In einigen Fällen behält der Autor möglicherweise das Urheberrecht für das Werk (insbesondere für Bücher). In diesem Fall kann der Verlag Sie darüber informieren. Im Falle von im Internet veröffentlichten Materialien ist es normalerweise am besten, den Eigentümer der Website zu kontaktieren.
Wie beantrage ich eine Erlaubnis?
Viele Verlage nutzen mittlerweile Dienste wie Rightslink, um ihre Berechtigungsprozesse abzuwickeln. Dazu gehören Adis, LWW (Wolters Kluwer), Elsevier, Wiley Blackwell, Springer usw. Andere verfügen weiterhin über eine interne Berechtigungsabteilung und Kontaktdaten finden Sie normalerweise auf der Website des Herausgebers.
Was passiert, wenn der Autor meines neuen Artikels der Autor des Originalartikels ist, aus dem ich Abbildungen/Tabellen verwenden möchte?
Wenn einer der Autoren des neuen Artikels Autoren des Originalartikels war, geben Sie dies in Ihrer Anfrage an, da die Erlaubnis wahrscheinlich viel günstiger oder kostenlos ist. Besser noch: Wenn möglich, bitten Sie sie, die Erlaubnis direkt einzuholen.
Wenn Sie eine Autorengenehmigung über einen anderen Weg als Rightslink beantragen, kann es sich lohnen, auf der Website des Herausgebers nach einem Abschnitt „Autorengenehmigungen“ zu suchen, um zu sehen, ob die Erlaubnis kostenlos ist oder nicht beantragt werden muss.
Kann ich in Rightslink bei der Frage, wer die Erlaubnis anfordert, für alle meine Anfragen „Herausgeber“ verwenden?
Nein, denn in den meisten Fällen beantragen Sie die Erlaubnis im Namen der gewinnorientierten kommerziellen Organisation, die das Material verwenden möchte. Nur wenn Sie das Material in einer neuen Veröffentlichung mit einer ISSN oder ISBN erneut veröffentlichen, sollten Sie legitimerweise angeben, dass die Anfrage im Namen des Herausgebers erfolgt – in diesen Fällen beantragen Sie wahrscheinlich die Erlaubnis im Namen des Autors der neuen Veröffentlichung.